Google Fonts – Achtung Abmahngefahr!
Was ist darunter zu verstehen, was wird abgemahnt und wen trifft es?Aktuell erhalten Webseitenbetreiber häufig Abmahnschreiben, in denen die Betreiber aufgefordert werden eine Anwaltsrechnung zu begleichen, die aus Anwaltskosten und Schadenersatz für einen, meist nicht deutschen Mandanten entstanden sind.
Diese Forderung beruht auf die Einbindung von Google Fonts ohne die Zustimmung des jeweiligen Betrachters der Webseite, da dadurch die IP-Adresse an Google übertragen werden kann.
So weit so schlecht. Wir binden Google Fonts generell so ein, dass keine IP Adresse an Google übertragen werden kann. Die Schriften liegen auf unserem eigenen Server und nicht auf dem Google Server. Somit wird die IP Adresse nicht nach USA übertragen.
Was ist zu tun?
Sollten Sie feststellen, dass Sie ein Video über YouTube auf Ihrer Webseite eingebunden haben und dieses nicht erst nach Zustimmung durch den Nutzer aufgerufen wird, setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder lassen Sie das Video nur über einen Link einbinden. Oder wir finden eine Alternative für Sie.
Jacqueline Ehrenfeld
24. Okt 2022